ELMAG Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen mündlich zu treffen.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind. Gegenüber Verbrauchern kommen dem gegenüber die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. "Unternehmer" ist in diesem Sinne eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. "Verbraucher" ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

1.3. Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder Lieferungen von uns, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.


2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2. Die in Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben gelten nur, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

2.3. An die in Kostenvoranschlägen enthaltenen Preisansätze sind wir, soweit nicht anders vereinbart, ein Monat lang gebunden.


3. Bestellung und Auftragsannahme

3.1. Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Einen schriftlichen Auftrag haben wir innerhalb von sieben Tagen schriftlich abzulehnen, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.


4. Gefahrenübergang, Reklamation

4.1. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem unserer Lieferanten eintreten.

4.2. Bei verzögertem Abgang aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.3. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.4. Reklamationen wegen angeblich nicht vollständig erfolgter Lieferung sind sofort, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Lieferscheines zu erheben.

4.5. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung etc. entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrücklich diesbezügliche Vereinbarung nicht beachtet wurde.

4.6. Die in Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben Konstruktionsabänderungen bleiben vorbehalten.

4.7. Für verlorengegangene oder beschädigte Güter sind Schadenersatzansprüche grundsätzlich sofort vom Empfänger der Ware beim zuständigen Empfangsbahnhof bzw. Spediteur zu stellen.

4.8. Ware, die beschädigt ankommt, ist uns nach Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer, der Ihnen die Ware zugestellt hat, zur Reparatur einzusenden. Die Einsendung muss frachtfrei erfolgen. Der Besteller erhält nach Reparatur die anfallenden Kosten berechnet und leitet dann seine Ansprüche zuzüglich der ihm entstandenen Frachtkosten an den Frächter weiter.

4.9. Bei verlorengegangenen Gütern ersieht der Besteller aus unserer Rechnung den Warenwert und kann damit bei der Tatbestandsaufnahme seine Ansprüche beim Frachtführer, sei es ein Spediteur, die Post, die Bahn o. ä. sofort geltend machen.
 

5. Preise

5.1. Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Kosten erhöhungen zufolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, wie Erhöhung des Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Liegen zwischen Vertragsabschluß und von uns zu erbringender Lieferung nicht mehr als zwei Monate, tritt eine Preiserhöhung nur dann ein, wenn im Einzelfall eine dahingehende Vereinbarung getroffen wurde.

5.2. Die Preise gelten ab Lager, anfallende Kosten für den Versand werden verrechnet. Die Abwicklung erfolgt über einen Fachhändler in der Nähe des Kunden welcher entweder vom Kunden aus dem Händlerverzeichnis gewählt wird oder von uns zur Verfügung gestellt wird. Ab einem Auftragswert von EUR 750,- erfolgt die Lieferung innerhalb Österreich und Deutschland frei Haus. Bei geringerem Auftragswert bzw. bei Lieferungen in andere Länder, werden anfallende Kosten lt. Versandkostentabelle verrechnet.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Liefergegenstand bleibt so lange unser Eigentum, bis der Empfänger alle unsere Ansprüche, auch aus späteren Rechnungen, inkl. aller Nebenforderungen, bezahlt hat.

6.2. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden, erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Die Weiterveräußerung ist umgehend zu melden, der Erlös getrennt zu verwahren.

6.3. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.


7. Zahlung

7.1. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird die elektronische Rechnungslegung zumindest in Form einer unsignierten PDF-Datei mittels E-Mail akzeptiert. Auf Wunsch können auch alternative Versandarten angeboten werden (Post, etc.).

7.2. Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig. Im Ausland erfolgt die Zahlung per Vorauskasse oder Nachnahme.

7.3. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.

7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 13. % p.A. zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu fordern, wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

7.5. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, insbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen.

7.6. Nichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt.

7.7. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

7.8. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.


8. Gewährleistung (Mängelhaftung)

8.1. Erfüllungsort der Gewährleistung ist der ursprüngliche Erfüllungsort unserer Lieferung/Leistung. Alle Rechte und Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel unserer Lieferungen/Leistungen verjähren ein Jahr ab Gefahrenübergang.

8.2. Wir sind unter der Voraussetzung der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausschließlich verpflichtet, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestand, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Ein Mangel bezüglich des Materials und/oder der Ausführung liegt ausschließlich dann und insoweit vor, als die Lieferung/Leistung nicht die gemäß dem Vertrag ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweist. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Kunden.

8.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

8.4. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden war.

8.5. Rechte und Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ferner muss der Gegenstand der Rüge in jedem Fall vollumfänglich in unverändertem Zustand belassen werden. Ist der beanstandete Gegenstand verändert worden, ist die Geltendmachung jeglicher Gewährleistung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Kunde muss unsere Lieferungen/Leistungen (auch Teillieferungen-/leistungen) unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns diese unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche ab Empfang der Lieferung/Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängel- und sonstiger Haftung ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung jeglicher Mängel- und sonstiger Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

8.6. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu unseren allgemeinen Entgeltsätzen zu ersetzen.

8.7. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.

8.8. Wir leisten für Mängel unserer Lieferung/Leistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Ist eine Verbesserung und ein Austausch nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Auflösung des Vertrags verlangen. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume beizustellen und der Kunde hat gemäß Punkt 7. mitzuwirken.

8.9. Zur Verbesserung oder zum Austausch sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

8.10. Eine Verbesserung und/oder ein Austausch verlängern bzw. unterbrechen die Verjährungsfrist der Gewährleistung nicht. Hinsichtlich der im Rahmen der Verbesserung bzw. des Austausches verwendeten Neuteile ist eine eigenständige Mängelhaftung, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

8.11. Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Liefer-/Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

8.12. Von der Gewährleistung und/oder jeglicher sonstigen Haftung unsererseits ausgeschlossen sind solche Fehler, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und/oder Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Montageerfordernisse bzw. Bedienungs- und/oder Installationsvorschriften, Zulassungsbescheide, Pflege- und/oder Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns bzw. dem Hersteller angegebenen Werte, nachlässiger, unsachgemäßer und/oder unrichtiger Behandlung oder Lagerung bzw. Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme oder Wartung entstehen. Wir gewährleisten bzw. haften auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen und/oder elektrische, elektronische bzw. chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

8.13. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Kunde selbst oder ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen, Reparaturen oder Instandsetzungen vornimmt.

8.14. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG ist ausgeschlossen.

8.15. Unsere Gewährleistung ist in diesem Punkt 8. abschließend geregelt. Jede weitergehende Mängelhaftung unsererseits, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

8.16. Sofern für unsere Produkte zusätzlich zur einer Gewährleistung eine Garantie gewährt wird, ist diese Garantie bei den Produktbeschreibungen ersichtlich. Kunden werden über einen bei den Produktbeschreibungen zur Verfügung gestellten Link über die Garantiebedingungen informiert.

 

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

9.2. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Käufer / Besteller mit, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

9.3. Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns neben einem allfälligen Schadenersatzanspruch jedenfalls eine Abstandsgebühr in der Höhe von bis zu 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist.

9.4. Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin-, Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.

9.5. Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 15% der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattvereinbarung unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückrechnung ursprünglich gewährter Rabatte.


10. Haftung

10.1. Unsere Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, beschränkt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.

10.2. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden von Unternehmern wie auch Rückersatzpflichten sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und mit Wirkung für uns auch mit deren Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.

10.3. Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

10.4. Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind mit genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von uns stammt, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.


11. Adresse

11.1. Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Anderenfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene oder sonst bekannt gewordene Adresse abgesandt worden sind.


12. Datenverarbeitung

12.1. Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung von Anschrift und für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten zum Zweck der betriebsinternen Verwendung im Sinne des § 22. Datenschutzgesetz zu.


13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort

13.1. Der Gerichtstand befindet sich am Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Unternehmer ist. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, sofern dieser Unternehmer ist und dem Verkäufer, unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Sowohl für Lieferung als auch für Zahlung gilt als Erfüllungsort Ried im Innkreis.


14. Schlussbestimmungen

14.1. Diese Bedingungen gelten auch ohne besonderen Hinweis für alle zukünftigen mit dem Kunden getätigten Geschäfte, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

14.2. Wenn gegen unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen kein Einwand erfolgt ist, gelten unsere Bedingungen ausdrücklich von Ihnen als anerkannt.

14.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Stand: 15.11.2024

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