ELMAG Garantie

Es besteht für das angebotene Produkt eine Garantie des Herstellers bzw. Verkäufers.


Garantiebedingungen:


Der Hersteller/Verkäufer ELMAG Entwicklungs und Handels GmbH gewährt 2 Jahre bzw. bei Registrierung unter https://www.elmag.at/de/home/3jahre 3 Jahre Garantie auf das mit dem Garantieversprechen beworbene Produkt. Die Registrierung ist bis zu 3 Monate ab Kaufdatum rückwirkend möglich. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Lieferdatum. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers/Verkäufers erstreckt sich auf das Land, in dem der Kunde ansässig ist.


Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an dem von Ihnen erworbenen Produkt auftreten, so gewährt Ihnen der Hersteller/Verkäufer als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

 kostenfreie Reparatur des Produkts oder
 kostenfreier Austausch des Produkts gegen einen gleichwertigen Artikel


Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:


ELMAG Entwicklungs und Handels GmbH
Hannesgrub Nord 19
4911 Ried / Tumeltsham
Österreich
Telefon: +43-7752-80881-0
Fax: +43-7752-80880
E-Mail: office@elmag.at


Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden am Produkt durch
 normalen Verschleiß
 unsachgemäße oder Missbräuchliche Behandlung
 Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
 Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
 Reparaturversuche in Eigenregie
 Umwelteinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit, atmosphärische Entladungen und/oder elektrische,
elektronische bzw. chemische Einflüsse etc.)


Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken des Produkts). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen des Produkts auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Kopie des Lieferscheins der Produktsendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Lieferscheinkopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner müssen Sie Namen und Anschrift des Händlers mitteilen, der das Produkt an Sie übergeben hat, sofern sich diese Daten nicht aus der Lieferscheinkopie ergeben sollten.

Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgt die Garantieabwicklung für Sie in jedem Fall frachtfrei, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand. Falls ein kostenpflichtiger Ausbau des Produkts für deren Einschicken an den Garantiegeber notwendig ist, so haben Sie die für den Ausbau erforderlichen Kosten selbst zu tragen. 

Wichtiger Hinweis: Durch diese Garantie werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers/Verkäufers verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der Gewährleistung wenden, und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

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